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Risikominderungs-Maßnahmen:
Schutz von Kindern, Haustieren und Wildtieren

Seit dem 1. Januar 2013 müssen in Deutschland Risikominderungs-Maßnahmen bei zugelassenen Biozidprodukten mit Antikoagulanzien als Wirkstoffe eingehalten werden. Antikoagulanzien haben eine blutgerinnungshemmende Wirkung. Die Zulassungsbehörde für Biozide in Deutschland hat daher Auflagen für deren Verwendung gemacht. Unter RMM wird eine Reihe von Maßnahmen zusammengefasst, die vor allem dem Schutz von Kindern, Haustieren und Wildtieren dienen sollen.

Bei Wirkstoffen, die in die Umwelt gelangen können oder bei denen sogenannte Sekundärvergiftungsrisiken nicht ausgeschlossen werden können, werden bereits im Zulassungsprozess RMM gefordert. Die RMM werden dann mit den Gebrauchsanweisungen der Produkte mitgeliefert und sind verpflichtend.

Viele Unternehmen haben sich bereits dafür entschieden, die RMM als Standard einzuführen. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Berufsverbänden wurden die Vorgaben entsprechend gestaltet. Schädlingsbekämpfer achten aber darauf, dass auch bewährte und erfolgreiche Schutzsysteme weiterhin möglich sind und der notwendige Umweltschutz nicht beeinträchtigt wird. Außerdem werden unverhältnismäßige Kosten für die Kunden vermieden. Die RMM-Maßnahmen umfassen verschiedene Aspekte. Zum einen müssen Anwender von Antikoagulanzien einen Sachkundenachweis erbringen. Des Weiteren dürfen Köder nur noch in zugriffsgeschützten Köderstationen ausgelegt werden, um Menschen und Haustiere nicht zu gefährden.

Bei Einzelmaßnahmen beim Befall durch Ratten und Mäuse wurden bestimmte Intervalle festgelegt. Spätestens nach dem fünften Tag nach Beginn der Bekämpfungsmaßnahme und danach einmal pro Woche müssen die Köderstationen kontrolliert werden. Falls es sich um regelmäßige Vorbeugungsmaßnahmen zu Ratten- oder Mäusebefällen handelt, dürfen keine Köder mit Antikoagulantien verwendet werden.

Eine Ausnahme gibt es allerdings für eine befallsunabhängige / strategische Beköderung. Diese kann in Ausnahmefällen nach einer schriftlichen Gefahrenanalyse von einem ausgebildeten Schädlingsbekämpfer durchgeführt werden. In diesem Fall kann ein dauerhaftes System mit Ködern mit Antikoagulantien angewendet werden. Die Ursache dafür können besondere gesundheitliche Gefahren für Menschen sein oder der Sicherheit dienen. Auch hier muss der Schädlingsbekämpfer monatliche Kontrollen durchführen. Des Weiteren wurden im Rahmen der RMM-Maßnahmen die Anforderungen an die Dokumentation spezifiziert.

Letztendlich ist immer der Auftraggeber – beispielsweise der Lebensmittelunternehmer – für die Einhaltung der RMM verantwortlich. Viele Unternehmen haben auf die RMM reagiert und ihre Monitoring-Systeme professionalisiert.

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Regelmäßige Produktschulungen und Fortbildungen unserer Mitarbeiter gewährleisten diese Vorgehensweise.