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Marderabwehr in Deutschland:
Ein Fall für den Profi

Vor einigen Jahrzehnten galten die Tiere in Deutschland quasi als ausgerottet. Ihr Pelz war begehrt – und die Tiere wurden stark bejagt. Das hat sich geändert und heute ist der Marderbestand so stark angewachsen, dass sie in fast allen Städten häufig vorkommen. Nicht zur Freude der Menschen: Die nachtaktiven Tiere nagen sich durch Dachstühle und Autoschläuche und hinterlassen gesundheitsgefährdende Spuren. Doch Achtung: Selber fangen oder gar Töten der Tiere ist verboten!

Ihr Getrappel auf dem Dachboden hat schon vielen Menschen den Schlaf geraubt. Marder sind nachtaktiv, können richtig gut klettern und treiben so manchen Hausbesitzer oder Mieter mit ihrem anhaltenden Gewusel und der Nagerei in den Wahnsinn.

Dabei sind diese Belästigungen nicht das Einzige. Die katzengroßen Pelztiere hinterlassen bei ihren nächtlichen Streifzügen natürlich auch Kot und Urin – und darüber hinaus auch gerne tote Kleintiere wie Mäuse oder Ratten. Daraus können vor allem in Unternehmen mit Lebensmittelverarbeitung schwere Hygieneprobleme werden.

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Schonzeit von 28. Februar bis 16. Oktober.

Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von 5.000 EUR bestraft werden.

Wichtig: Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht

Eine konsequente Marderbekämpfung durch einen Kammerjäger beginnt mit der Analyse: Wo sind kleine Lücken und Nischen, durch die ein Marder schlüpfen kann? Wo ist das Dach eventuell undicht? Wir schauen uns mit Ihnen die potentiellen baulichen Mängel an und welche Maßnahmen notwendig sind, um Ihr Unternehmen oder Haus mardersicher zu machen. Nur so ist die Bekämpfung nachhaltig und nach wenigen Wochen nicht der nächste Marder auf dem Dachboden aktiv. Der zweite wichtige Punkt: Bescheid wissen, was erlaubt ist und was nicht. Steinmarder unterliegen zwar nicht dem Artenschutz, wohl aber dem Jagdrecht in Deutschland. Nur Personen mit einem so genannten Fallensachkundenachweis oder Jagdschein dürfen deshalb einem Marder mit Fallen nachstellen. Und das auch nur außerhalb der bei uns gültigen Schonzeit von 28. Februar bis 16. Oktober. Ein Verstoß gegen das Recht kann mit einem Bußgeld von 5.000 EUR bestraft werden.

Mit der richtigen Marderfalle zum Erfolg

Doch auch außerhalb der Schonzeiten und mit Besitz eines Jagdscheins gibt es keinen Freibrief fürs Töten von Mardern. In jedem Fall muss das Recht beim zuständigen Revierjäger bzw. der Unteren Naturschutzbehörde erfragt werden. Nicht zuletzt: Das Töten eines einzelnen Tiers hilft nicht auf lange Sicht: Viel zu schnell wird das Revier von einem Kollegen besetzt und das Problem beginnt von Neuem. Klare Empfehlung deshalb: Rufen Sie an und lassen Sie sich beraten, was das richtige Vorgehen im Fall Ihres Marderbefalls ist. Wir kennen uns sowohl mit den Lebensgewohnheiten der Tiere als auch mit der Unterscheidung der verschiedenen Marderarten und natürlich den besten Fallenvarianten aus.

Marderabwehr fürs Auto

Wer sein Auto häufig draußen stehen hat, kennt die Gefahr: Steinmarder suchen gerne im Motorraum Unterschlupf. Sie lieben es Kabel oder Schläuche zu zerbeißen. Keine gesunde Ernährungsform – und für Autobesitzer ein Schaden, den selbst gute KfZ-Versicherungen nicht immer erstatten. Was tun? In einigen Fällen hilft schon ein einfacher Kabelschutz aus hartem Kunststoff; manchmal ist es aber auch notwendig, die Marder mit Ultraschall oder anderen Abwehrmechanismen zu vertreiben. Unwirksam sind leider die oft als Hausmittel empfohlenen Duftstoffe: Marder gewöhnen sich schnell an solche Umstände – und jede Fahrt im Regen wäscht die Duftabwehr sofort wieder ab.