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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Geltungsbereich, Vertragsschluss, Laufzeit

1.1 Es gelten ausschließlich die AGB der Fa. W & S Insekt-Control e.K. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an. Diese werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer nicht ausdrücklich widersprochen hat.

1.2 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch rechtsverbindliche Unterschrift beider Vertragsparteien auf der Dienstleistungsvereinbarung zustande. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen der Dienstleistungsvereinbarung sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel. Sollten zur Vertragserfüllung behördliche oder sonstige Erlaubnisse erforder­lich sein, gehört die Einholung dieser zu den Aufgaben des Kunden, es sei denn, schriftlich wurde ausdrücklich anderes vereinbart. Wird nach Vertragsabschluss eine für die Ausführung notwendige behördliche Genehmigung verweigert, ent­bindet dies die Fa. W & S Insekt-Control e.K. von sämtlichen aus dem Vertrag resultierenden Verpflich­tungen.

2.Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3.Leistungsstörung

Ein Recht wegen einer Leistungsverzögerung vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen, besteht nur, wenn klare schriftliche Terminzusagen gemacht wurden und der Auftragnehmer die Leistungsverzögerung zu vertreten hat. Weitere Ansprüche können nicht gestellt werden.

3.1 Bei Annahmeverzug bzw. -verweigerung steht der Fa. W & S Insekt-Control e.K. die Rückerstattung sämtlicher bisher im Rahmen dieses Auftrages entstandenen Kos­ten sowie entgangener Gewinn durch den Auftraggeber zu.

4.Beanstandungen

4.1 Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung der Dienstleistung oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Hauptgeschäftsstelle des Auftragnehmers zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden.

4.2 Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung der Dienstleistung berechtigen nur dann zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages, wenn der Auftraggeber nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist – spätestens nach sieben Werktagen – für Abhilfe sorgt.

5.Kündigung

5.1Verstößt der Auftraggeber gegen eine der in der Leistungsbeschreibung genannten Pflichten oder gerät er mit der Zahlung einer der vereinbarten Raten um mehr als einen Monat in Zahlungsverzug, so stellt dies einen wichtigen Grund dar, der zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Durch eine berechtigte Kündigung gemäß dieser Ziffer ent­fällt die Vergütungspflicht des Auftraggebers nicht. Der Auftragnehmer wird von der Verpflichtung zur Leistung befreit, muss sich jedoch sowohl ersparte Aufwendungen als auch dasjenige anrechnen lassen, dass er durch anderweitige Leistungserbringung erlangt (Ersatzauftrag). Weitergehende Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.

5.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt davon unberührt.

5.3 Die Kündigung hat in jedem Falle schriftlich durch Einschreiben mit Rückschein zu erfolgen. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist der rechtzeitige Zugang beim Vertragspartner maßgeblich.

6.Haftung

6.1 Zur Tilgung eines Befalls werden Biozide / Produkte entsprechend dem aktuellen Stand der Technik und nach Herstellerangaben

ausgebracht. Die Wirkstoffe sind be­hördlich zugelassen. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass die Fa. W & S Insekt-Control e.K. bei Be­stimmungsgemäßem Einsatz der verwendeten Produkte von der Haftung frei ist.

6.2 Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Verzug, Un­möglichkeit, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem

Verhalten eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Fa. W & S Insekt-Control e.K. beruhen.

6.3 Vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt auch für etwaige konkurrierende Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.

6.4 Die Haftung des Auftragnehmers ist auf die Höhe des 3-fachen Nettorechnungsbetrags der Schaden auslösenden Leistung,
maximal auf 10.000,00 €, beschränkt.

6.5 Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie etwaige Ansprüche nach
dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

7. Leistungsvorbehalt und Schadenersatz

7.1 Wir behalten uns das Recht vor, bei Zahlungseinstellungen oder Zahlungs­rückständen, bei Insolvenz- und Vergleichs-

Anträgen und bei bekannt werden von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden entweder vom Vertrag

zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder nur nach Vorauszahlung oder gegen Nachnahme

zu liefern bzw. tätig zu werden. Wird die Vorausleistung durch den Kunden verweigert, steht uns das Recht zum Vertragsrücktritt

und der Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfül­lung zu.

7.2 Für den Fall des Rücktritts haben wir das Recht, 20 % der Vertragssumme als pauschalierten Schadenersatz zu verlangen.

Wir behalten uns vor, einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann an die Stelle des vorgenannten Pauschalbetra­ges tritt.

8.Verjährung

8.1 Ansprüche des Auftraggebers aus der Dienstleistungsvereinbarung verjähren vorbehaltlich einer kürzeren gesetzlichen Frist Innerhalb von einem Jahr seit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

8.2. Unberührt bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung sonstiger Pflichten.

9.Sonstiges

9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien Memmingen. Zuständiges. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

9.2. Soweit einzelne Bestimmungen der Dienstleistungsvereinbarung oder dieser AGB unwirksam sein oder werden sollten,

bleibt de Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame

Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten Sinn und Zweck am nächsten kommt.